3.6. Bezüglich des versuchten Diebstahls in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 2023 an der P-Strasse zum Nachteil von E._____ (Straftatendossier 6) und des mehrfachen versuchten Diebstahls an der Q- Strasse zum Nachteil von F._____ (Straftatendossier 7) liegen keine Videoaufnahmen vor, die den Beschuldigten belasten. Nachdem jedoch diese Delikte in der gleichen Nacht und in unmittelbarer Nähe zu den Tatorten gemäss den Straftatendossiers 1 und 2 sowie auch in der Nähe zum Tatort gemäss Straftatendossier 3 und damit allesamt in demselben peripher gelegenen Quartier von J.___