3.4.2. Bezüglich des Diebstahlversuchs vom 2. Februar 2023 zum Nachteil desselben Geschädigten liegt ebenfalls eine Videoaufnahme bei den Akten (UA act. 114). Sie zeigt, wie eine Person versucht, die beiden Fahrzeuge an der O-Strasse zu öffnen. Der Täter auf diesem Video trägt zwar einen anderen Mantel, an der linken Hand einen hellen Handschuh und keinen Rucksack, dennoch weist auch diese Aufnahme in klarer Weise auf die Täterschaft des Beschuldigten hin. Dafür spricht zunächst, dass der Täter auch bei dieser Gelegenheit ein Fahrrad verwendete, das wiederum die vorerwähnten Übereinstimmungen mit dem Fahrrad des Beschuldigten aufweist.