173), nicht gegen seine Täterschaft spricht. Es trifft auch nicht zu, dass man zwingend Fingerabdrücke des Beschuldigten hätte finden müssen, wenn er mit seinen löchrigen Handschuhen versucht hätte, in die beiden Fahrzeuge einzudringen. Ebenso wenig entlastet die Breite der Reflektoren den Beschuldigten. Es ist notorisch, dass angeleuchtete Reflektoren auf Bildaufnahmen überstrahlen, so dass sie grösser erscheinen als sie sind. Dieses Phänomen zeigt sich in den Videoaufnahmen auch bei den Reflektoren an den Speichen und an der Sattelstütze. Ferner ist nicht ersichtlich, inwieweit die Lage der Reflektoren am Schultergurt den Beschuldigten - 13 -