Mithin weisen auch die zahlreichen Übereinstimmungen beim Fahrrad eindeutig auf die Täterschaft des Beschuldigten hin. Aufgrund der zahlreichen Übereinstimmungen in Bezug auf die Kleidung und das Fahrrad bestehen keine ernstzunehmenden Zweifel daran, dass es sich bei der Person auf der Videoaufnahme vom 24. Februar 2023 um den Beschuldigten handelt. Auch die Statur der Person auf dem Video stimmt grundsätzlich mit derjenigen des Beschuldigten überein, auch wenn es sich dabei nur um ein schwaches Indiz handelt.