Das Fahrrad des Beschuldigten hat am Vorderrad ebenfalls einen Speichenreflektor, am Hinterrad deren zwei sowie an der Sattelstütze einen weiteren Reflektor, eine Lichthalterung und ein Fahrradschloss sowie ein Vorderlicht und eine Flaschenhalterung, was sich mit den Eigenschaften des Fahrrads auf dem Video deckt. Sowohl das Mountainbike auf dem Video als auch dasjenige des Beschuldigten sind zudem mit einem Fahrradständer ausgerüstet, was (wie die Reflektoren und Lichter) normalerweise nicht zur gewöhnlichen Ausstattung beim Kauf gehört. Mithin weisen auch die zahlreichen Übereinstimmungen beim Fahrrad eindeutig auf die Täterschaft des Beschuldigten hin.