173, Frage 48), was wiederum auf seine Täterschaft hindeutet. Ferner trägt der Täter auf der Videoaufnahme dunkle Schuhe mit relativ hellen Sohlen, noch helleren Schnürsenkeln und einer Rundnaht im Zehenbereich, was exakt der Schuhart entspricht, die der Beschuldigte bei seiner Anhaltung trug (UA act. 79 ff.). Ausserdem führt die Person auf dem Video einen Rucksack mit sich, der Seitentaschen für Flaschen hat, dessen mittleres Rückenteil farblich abgesetzt ist, der insbesondere im unteren Rückenbereich Reflektoren und im Bereich des Schultergurts auffällige dunkle Ösen aufweist. Die Öse am rechten Schultergurt zeigt dabei nach unten, während die Öse am linken Schultergurt nach oben zeigt.