werden konnte, stellt ein gewichtiges Indiz dafür dar, dass der Beschuldigte in der fraglichen Nacht in J._____ versucht hatte, Wertgegenstände aus Fahrzeugen zu stehlen. Der Ort, an dem der Beschuldigte angehalten werden konnte, lag im Übrigen in einem Gebiet, das nachts um 03:48 Uhr wenig frequentiert sein dürfte, so dass auch eine Verwechslung des Beschuldigten mit einem anderen Radfahrer, der dieselbe Strecke fuhr, wenig wahrscheinlich erscheint (UA act. 60). Auch der Beschuldigte gab an, dass zu diesem Zeitpunkt niemand anderes auf der Strecke unterwegs war (Protokoll der Berufungsverhandlung [Protokoll] S. 10).