Sodann würden auch die Rucksäcke auf den Videos nicht mit demjenigen des Beschuldigten übereinstimmen. Insbesondere sei der Reflektor des Schultergurts viel weiter oben angebracht als derjenige am Rucksack des Beschuldigten. Der Reflektor auf der Unterseite des Rucksackes sei zudem auf der Videoaufnahme viel breiter als derjenige am Rucksack des Beschuldigten. Es handle sich auch beim Tragen eines Rucksackes nicht um ein Alleinstellungsmerkmal, zumal Rucksäcke von sehr vielen Personen sowohl im Privat- als auch im Arbeitsleben getragen würden. Bei den Hosen des Beschuldigten handle es sich um Massenware, so dass daraus nichts abgeleitet werden könne.