Während seine Handschuhe nur bei den Zeigefingern Löcher hätten, fehlten am Handschuh des Täters auf der Videoaufnahme an mehreren Fingern die Kuppen. Würde es sich beim Beschuldigten um den Täter handeln, hätte man zudem dessen Fingerabdrücke vorfinden müssen, was aber nicht der Fall gewesen sei. Auf der Videoaufnahme vom 2. Februar 2023 betreffend das Straftatendossier 2 sei ferner zu sehen, dass der Täter einen schwarzen und einen weissen Handschuh trage, der Beschuldigte besitze aber keine weissen Handschuhe. Sodann würden auch die Rucksäcke auf den Videos nicht mit demjenigen des Beschuldigten übereinstimmen.