Bezüglich der Straftatendossiers 2 und 3 vermöchten die Videoaufzeichnungen die Täterschaft des Beschuldigten nicht zu beweisen. Eine schlanke Statur sei kein Alleinstellungsmerkmal. Die Schuhe gemäss Videoaufzeichnung würden abgesehen von den weissen Schnürsenkeln nicht mit denjenigen des Beschuldigten übereinstimmen. Seine von Dosenbach stammenden Schuhe dürften zudem tausendfach im Umlauf sein. Während seine Handschuhe nur bei den Zeigefingern Löcher hätten, fehlten am Handschuh des Täters auf der Videoaufnahme an mehreren Fingern die Kuppen.