2.2. Die Verteidigung lässt in Bezug auf den Diebstahl gemäss Straftatendossier 1 ausführen, der Beschuldigte habe wiederholt und konstant ausgesagt, dass er in der fraglichen Nacht nicht habe schlafen können, weshalb er ca. um 03:00 Uhr mit dem Velo von K._____ nach J._____ gefahren sei. Es sei denn auch belegt, dass der Beschuldigte als Folge seiner Autismus-Spektrum-Störung einen unregelmässigen Schlaf-/Wach- Rhythmus habe. Im Zentrum von J._____, kurz vor der Bäckerei G._____, habe der Beschuldigte die drei Gegenstände von B._____ am Boden gefunden und aufgelesen.