2.5. Am 22. Januar 2025 reichte der Beschuldigte eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 2.6. Am 24. Januar 2025 erstattete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg eine Berufungsantwort mit Antrag auf Abweisung der Berufung. 2.7. Mit Eingabe vom 24. Februar 2025 erstattete der Beschuldigte eine Anschlussberufungsantwort, mit der er die Abweisung der Anschlussberufung beantragte. 3. Die Berufungsverhandlung mit persönlicher Befragung des Beschuldigten fand am 23. April 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: