2.2. Mit Berufungserklärung vom 28. Oktober 2024 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls. -6- 2.3. Mit Anschlussberufungserklärung vom 6. November 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg den Widerruf des mit Urteil des Gerichtspräsidiums Rheinfelden vom 18. August 2020 für die Freiheitsstrafe von 10 Monaten gewährten bedingten Vollzugs. 2.4. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg reichte am 17. Dezember 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Begründung der Anschlussberufung ein.