10. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung in Höhe von Fr. 7'141.70 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 2. 2.1. Das Urteil wurde dem Beschuldigten am 18. Juni 2024 im Dispositiv zugestellt. Mit Eingabe vom 21. Juni 2024 meldete er fristgerecht Berufung an und ersuchte um Zustellung des begründeten Urteils. Dieses wurde ihm am 24. Oktober 2024 zugestellt.