g) den Spesen von Fr. 79.00 h) andere Auslagen Fr. 0.00 i) Anklagegebühr Fr. 1'400.00 Total Fr. 12'517.70 Dem Beschuldigten werden die Gebühr gemäss lit. a, die Anklagegebühr gemäss lit. i sowie die Kosten gemäss lit. e, f und g im Gesamtbetrag von Fr. 5'376.00 auferlegt.