Der Beschuldigte begab sich im Zeitraum zwischen Donnerstag, 23. Februar 2023, 23:00 Uhr, und Freitag, 24. Februar 2023, 05:00 Uhr, zu den vor der Liegenschaft an der Q-Strasse in J._____ parkierten Personenwagen Ford Kuga, AG [...], und BMW USA Z3, AG [...], des Geschädigten, dies mit der Absicht so viel wie möglich an Wertgegenständen aus den Personenwagen zum Nachteil des Geschädigten zu behändigen und für eigene Zwecke zu verwenden. Er öffnete die Türen der beiden unverschlossenen Personenwagen, setzte sich hinein, durchsuchte sie und verliess sie wieder, ohne etwas daraus zu entwenden.