Der Beschuldigte begab sich am Freitag, 24. Februar 2023, 02:57 Uhr, zu dem vor der Liegenschaft an der R-Strasse in J._____ parkierten Personenwagen Opel Adam, AG [...], der Privatklägerin, dies mit der Absicht so viel wie möglich an Wertgegenständen aus den Personenwagen zum Nachteil der Privatklägerin zu behändigen und für eigene Zwecke zu verwenden. Er öffnete die Türe des unverschlossenen Personenwagens, setzte sich hinein, durchsuchte ihn und verliess ihn wieder, ohne etwas daraus zu entwenden.