Der Beschuldigte begab sich im Zeitraum zwischen Donnerstag, 23. Februar 2023, 21:10 Uhr, und Freitag, 24. Februar 2023, 03:13 Uhr, zu dem vor der Liegenschaft an der N-Strasse in J._____ parkierten Personenwegen Audi A6, AG [...], des Strafklägers, dies mit der Absicht so viel wie möglich an Wertgegenständen aus dem Personenwagen zum Nachteil des Strafklägers zu behändigen und für eigene Zwecke zu verwenden. Er öffnete die Türe des unverschlossenen Personenwagens, durchsuchte ihn und entwendete daraus Bargeld (ca. Fr. 60.00) und die unten aufgeführten Gegenstände.