Der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich, d.h. wissentlich und willentlich, jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung weggenommen, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, bzw. der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich, d.h. wissentlich und willentlich, versucht, jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegzunehmen, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern. Sachverhalt: Straftatendossier 1: Diebstahl (Ordner Griff 6)