Die Berufungsverhandlung dauerte rund 90 Minuten. Der von der amtlichen Verteidigerin geschätzte Aufwand von 180 Minuten ist damit inklusive einer Nachbesprechung von 30 Minuten auf 120 Minuten zu reduzieren, womit eine Kürzung um 60 Minuten erfolgt. - 19 - Insgesamt ist der ausgewiesene Aufwand nach dem Gesagten um eine Stunde auf 15.33 Stunden zu kürzen. Der amtlichen Verteidigerin ist beim Stundenansatz von Fr. 220.00 zuzüglich Auslagen von Fr. 119.50 und der Mehrwertsteuer von 8.1 % eine Entschädigung von gesamthaft Fr. 3'774.95 auszurichten.