Gemäss Angaben des Beschuldigten erhält er monatlich Fr. 2'003.00 an Ergänzungsleistungen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4; vgl. Berechnung der Ergänzungsleistung vom 13. Dezember 2024 per Januar 2025 [eingereicht an der Berufungsverhandlung]). Die ebenfalls an der Berufungsverhandlung eingereichte definitive Veranlagungsverfügung 2024 weist jährliche Einkünfte von Fr. 11'544.00 aus. Da der Beschuldigte damit am Existenzminimum lebt, erscheint vorliegend ein Tagessatz von Fr. 30.00 angemessen.