Sein Lebensunterhalt ist durch die Rente und die Ergänzungsleistungen gewährleistet. Das Verschulden wiegt insgesamt leicht und die hypothetische Strafe ist auf 30 Tagessätze (zusammen mit einer Verbindungsbusse; E. 6.7 nachfolgend) festzusetzen. Zu berücksichtigen ist weiter, dass es beim Versuch geblieben ist, was jedoch nicht auf das Verhalten des Beschuldigten zurückzuführen ist, sondern dem Umstand geschuldet ist, dass das Fahrzeug verschlossen war. Es rechtfertigt sich hier eine Strafreduktion um 10 Tagesätze. Angesichts der Tatkomponenten beträgt die verschuldensangemessene Strafe für den versuchten Diebstahl somit 20 Tagessätze (zuzüglich der Verbindungsbusse;