Aufgrund der Vorstrafenlosigkeit des Beschuldigten und da hier eine Strafe von weniger als 180 Strafeinheiten schuldangemessen ist, ist eine Geldstrafe auszusprechen. Das ist auch unbestritten. 6.4. 6.4.1. Bei einem versuchten Delikt ist die Strafe in einem ersten Schritt für das vollendete Delikt festzulegen. Die derart ermittelte hypothetische Strafe ist in der Folge unter Berücksichtigung des fakultativen Strafmilderungsgrunds - 15 -