Ferner ist auch auf den ersten Blick nicht ersichtlich, was der Beschuldigte in Rheinfelden gemacht hat. Denn der kürzeste und schnellste Weg von Basel nach Huttwil führt nicht über Rheinfelden bzw. ist allgemein bekannt, dass der Weg über die Autobahn grundsätzlich schneller ist als derjenige über eine Landstrasse. Der Beschuldigte kann schliesslich auch nicht nachvollziehbar erklären, warum er auf dem Parkplatz war.