Aussagen an der Berufungsverhandlung soll der Zeuge plötzlich hinter ihm gefahren sein (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Ferner fällt auch auf, dass der Beschuldigte anlässlich der Verhandlung vor Vorinstanz versucht hat, die Polizei in ein schlechtes Licht zu rücken, indem er behauptet, seine Ehefrau habe sich auf dem Posten fast "füdliblutt" ausziehen müssen (GA act. 46).