Am Tattag sagte er aus, er habe "nichts" gemacht. Er sei in der Nähe der Treppe und seinem Auto gestanden und habe von dort aus Sport geschaut. Er sei nur nach draussen gegangen, um sich zu bewegen (UA act. 9). In seiner Einsprache erwähnt er dann neu, dass er auf dem Parkplatz neben der Treppe Wasser lösen gewesen sei (UA act. 41-43). Davon berichtete er auch bei der vorinstanzlichen Hauptverhandlung und erwähnte auch noch, dass er auf dem Parkplatz etwas getrunken habe (GA act. 45). An das bei der ersten Befragung angegebene Sportschauen konnte sich der Beschuldigte nicht mehr erinnern und gab auf erste Nachfrage "Sport geschaut?