Auch gemäss diesem hat er gegenüber den avisierten Kollegen bei deren Eintreffen geschildert, er sei auf dem Weg zu seinem Fahrzeug gewesen und die Treppe hochgekommen, als er beobachtet habe, wie der Beschuldigte zwei bis drei Mal an der Türfalle der Beifahrerseite des Personenwagens BL aaa gezogen und sich anschliessend von diesem Fahrzeug entfernt habe (UA act. 6). Dass die Person, die den Notruf entgegengenommen hat, festhielt, der Zeuge habe beim Betreten des P&R Schiffacher zwei Personen beobachtet, welche versucht hätten, Fahrzeuge zu öffnen, vermag die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Zeugen nicht zu erschüttern.