Er schildert an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung einleuchtend, weshalb er seine erste Einschätzung am Tattag (vgl. Polizeirapport vom 5. Juli 2023, UA act. 6), dass der Beschuldigte an der Falle der Autotür zwei bis drei Mal gezogen habe, nicht anzweifelt. So habe er von der Treppe aus mit 10 bis maximal 15 Metern Abstand den Überblick gehabt und sei ziemlich sicher, dass der Beschuldigte mit der linken Hand zweimal am Türgriff gezogen habe. Er habe den Beschuldigten bereits, als dieser neben dem Fahrzeug gestanden sei, gesehen, und es habe gar nicht danach ausgesehen, als ob dieser das Gleichgewicht verloren hätte (GA act. 33).