Er habe sich "irgendwo auf der Türe" abgestützt bzw. "[s]chon im Bereich des Türgriffes[,] aber unter der Türf[a]lle". Betreffend die gefundene Antenne gab der Beschuldigte zunächst an, dass diese gebogen sei, weil er eine Fahne darauf montiert gehabt habe. Anschliessend gab er zu Protokoll, dass er diese bei seinem aktuellen Fahrzeug habe montieren wollen (UA act. 8 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 21. Juni 2024 schilderte der Beschuldigte erneut ein grosses Verkehrsaufkommen und berichtete über Stau ("[…] Stau, überall, in jeder Ecke", GA act. 45; "Nach Bern war es immer verstopft", GA act. 47), weshalb er von Basel her die Landstrasse benutzt habe (GA act. 47).