3.3.2. Der Beschuldigte gab bei der polizeilichen Einvernahme unmittelbar nach dem Vorfall an, er sei auf dem Weg von Basel nach Huttwil gewesen, da er mit seiner Frau in Basel orientalische Sachen habe einkaufen wollen (UA act. 9). Er habe auf dem Parkplatz "nichts" gemacht. Er sei dort gewesen, da es viel Verkehr gehabt habe und weil er eine Pause habe machen wollen. Er habe von der Treppe aus Sport geschaut. Das fragliche Auto habe er nur einmal – und zwar unabsichtlich – mit der linken Hand angefasst. Der Grund dafür sei gewesen, dass er gestolpert sei und er sich habe abstützen wollen, um nicht umzufallen. Er habe sich "irgendwo auf der Türe" abgestützt bzw. "[s]