es habe nicht danach ausgesehen, als hätte dieser das Gleichgewicht verloren (GA act. 33). Anlässlich der Berufungsverhandlung wiederholte der Zeuge seine Aussagen weitgehend: Nachdem er Feierabend gemacht habe, habe er den Beschuldigten mit der Hand am Türgriff eines fremden Autos aus einer Distanz von ca. 10-15 Metern gesehen. Auf Rückfrage erklärte er, dass der Beschuldigte seiner Erinnerung nach ein- bis zweimal am Türgriff gezogen habe, "sicher nicht drei- oder viermal" (Protokoll Berufungsverhandlung S. 2 f.).