Sie hätten in dieser Phase einige solche Delikte gehabt und er habe deshalb gedacht, dass hier eine Kontrolle der Person erfolgen müsse. Er habe sich als Polizist zu erkennen gegeben und die Kollegen avisiert (GA act. 31). Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, dass das Ganze nach dem Dienst und Umziehen in zivile Kleidung ungefähr um 18:25 oder 18:30 Uhr gewesen sei (GA act. 32). Er sei sich betreffend seine Beobachtungen, dass der Beschuldigte mit der linken Hand zweimal am Türgriff gezogen habe, ziemlich sicher. Er sei 10 bis maximal 15 Meter entfernt gewesen (GA act. 33).