3.2. Das Gericht würdigt die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung (Art. 10 Abs. 2 StPO). Bei Aussagen ist zu prüfen, ob diese verständlich, zusammenhängend und glaubhaft sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_738/2018 vom 27. März 2019 E. 1.3.1). -7-