3.5. Mit Eingabe vom 17. Februar 2025 liess der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung eine (weitere) Berufungsbegründung bzw. Anschlussberufungsantwort mit folgenden Anträgen einreichen: 1. Das vorinstanzliche Urteil sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Die amtliche Verteidigerin sei aus der Staatskasse zu entschädigen. Auf eine Rückforderung beim Beschuldigten sei zu verzichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -5-