g) den Spesen von Fr. 54.00 h) andere Auslagen Fr. 0.00 i) Zeugengelder (Auskunftsperson) Fr. 143.30 Total Fr. 2'364.30 Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a und b sowie die Kosten gemäss lit. f, g und i im Gesamtbetrag von Fr. 2'364.30.– auferlegt. 6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.