Gegenstand Versuchter Diebstahl -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 28. Juli 2023 wegen versuchten Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 30.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 150.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe. Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt: