zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à Fr. 30.00, insgesamt Fr. 750.00, Probezeit zwei Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 150.00 (bei schuldhafter Nichtbezahlung 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt. 3. Die ausgestandene Haft von 1 Tag (27./28. Mai 2023) wird gestützt auf Art. 51 StGB an die Geldstrafe gemäss Dispositiv-Ziff. 2 angerechnet. Die Geldstrafe beläuft sich somit noch auf Fr. 720.00. 4. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00 und Auslagen von Fr. 100.00, insgesamt Fr. 2'600.00, werden dem Beschuldigten auferlegt.