Asylsuchende unterstehen in erster Linie den besonderen Bestimmungen des Asylgesetzes (AsylG). Sie haben generell, wie alle anderen Ausländer, die für sie geltenden Einreisevorschriften zu beachten (Art. 19 ff. AsylG). Asylsuchende können, selbst wenn sie nicht über die erforderlichen Papiere verfügen, berechtigt sein, in die Schweiz einzureisen. Allerdings ist stets erforderlich, dass ihnen eine Bewilligung zur Einreise erteilt wird. Es ist ihnen deshalb nicht erlaubt, über die so genannte grüne Grenze einzureisen, um in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen.