2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden wirft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, am 27. Mai 2023 ohne Bewilligung bzw. ohne das für einen türkischen -5- Staatsangehörigen erforderliche Visum rechtswidrig in die Schweiz eingereist zu sein. Er habe die Einreisevorschriften nach Art. 5 AIG vorsätzlich verletzt und sich der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz gemäss Art. 115 Abs. 1 lit. a AIG schuldig gemacht.