1.2. Mit Eingabe vom 24. Juli 2023 erhob der Beschuldigte Einsprache gegen den ihm am 14. Juli 2023 zugestellten Strafbefehl. 1.3. Am 26. September 2023 überwies die Staatsanwaltschaft Baden den Strafbefehl als Anklageschrift zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Baden. 2. 2.1. Am 29. Januar 2024 fand vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Baden die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher der Beschuldigte sowie der ebenfalls beschuldigte B._____ befragt wurden. -3- 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden erkannte mit Urteil vom 29. Januar 2024: