Die Staatsanwaltschaft obsiegt vollumfänglich, nachdem sie mit Berufung einen Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen beantragt hatte. Die Kosten des Berufungsverfahrens (SST.2022.176) bis zur bundesgerichtlichen Rückweisung der Sache an das Obergericht sind auf Fr. 3'000.00 (§ 18 VKD; vgl. § 29 GebührD) festzusetzen und ausgangsgemäss vollumfänglich dem Beschuldigten aufzuerlegen. Für das Berufungsverfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht sind keine zusätzlichen Verfahrenskosten aufzuerlegen.