Der Beschuldigte ist mehrfach einschlägig vorbestraft und ihm wurde auch bereits mehrfach der Führerausweis entzogen (siehe dazu oben bei der Täterkomponente), was bei der Prognosestellung als erheblich ungünstiges Element zu gewichten ist. Weder die bedingt ausgesprochenen Geldstrafen noch die Bussen von insgesamt Fr. 3'300.00 noch die Führerausweisentzüge konnten ihn von der vorliegenden groben Verletzung der Verkehrsregeln abhalten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Vorstrafen des Beschuldigten aus dem Jahr 2014 und 2017 und die damit zusammenhängenden Führerausweisentzüge bereits länger zurückliegen und es sich mit 50 bzw. 30 Tagessätzen um Geldstrafen im tieferen Bereich