Berufskosten sowie einem anteilsmässigen Unterstützungsabzug von 10% für die Tochter resultiert damit ein Tagessatz von Fr. 100.00 (vgl. Urteil vom 8. November 2022 E. 4.5). 2.6. Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 - 13 - StGB). Der Strafaufschub ist die Regel, von der grundsätzlich nur bei ungünstiger Prognose abgewichen werden darf (BGE 134 IV 1 E. 4.2.2).