2.5. Die Tagessatzhöhe bestimmt sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils (Art. 34 Abs. 2 StGB). Dass sich die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten im Vergleich zum Zeitpunkt des Urteils vom 8. November 2022 massgeblich verändert hätten, macht er nicht geltend und legt – trotz entsprechender Aufforderung mit Verfügung vom 19. November 2024 – keine Unterlagen dazu ins Recht. Entsprechend ist von gleichen familiären und finanziellen Verhältnissen auszugehen. Ausgehend von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 4'350.00 mit einem Abzug von 20% für die Krankenkasse, Steuern und notwendigen