2.4. Strafmindernd wirkt sich hingegen die Verletzung des Beschleunigungsgebots aus. Die Gesamtdauer des Verfahrens hat bis zum heutigen Zeitpunkt rund 4 Jahre und 7 Monate betragen, wobei etwas weniger als zwei Jahre auf das Verfahren vor Bundesgericht entfallen sind, was in Anbetracht dessen, dass es sich um keinen komplexen Fall handelt, zu lange ist. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Dispositiv festzuhalten und es ist ihr mit einer Strafreduktion von 10 Tagessätzen auf insgesamt 80 Tagessätze Rechnung zu tragen.