Mit Strafbefehl vom 6. Januar 2017 wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Graubünden wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 130.00 und einer Busse von Fr. 800.00 verurteilt. Der Führerausweis wurde dem Beschuldigten bereits drei Mal entzogen: Im Jahr 2014 für vier Monate wegen Überholens und ungenügenden Abstands, im Jahr 2016 für rund eineinhalb Monate und im Jahr 2017 für rund zehn Monate jeweils wegen Übermüdung und Sekundenschlafs (UA act. 9 f.). Auch wenn dem Beschuldigten hinsichtlich - 12 -