Dossier SST.2022.176 act. 32). Entsprechend hätte von ihm umso mehr erwartet werden können, dass er sich vor dem Befahren eines Bahnübergangs mit einem bewussten Blick auf das Wechselblinklichtsignal versichert, dass dieses nicht zum Halten aufforderte, und beim Passieren des Bahnübergangs genügend aufmerksam ist, um den ihm obliegenden Vorsichtspflichten nachkommen zu können.