1.4. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte am 4. September 2020 um ca. 08:50 Uhr als Lenker eines Mercedes-Benz Lieferwagens, Kontrollschild AG […], auf der Seetalstrasse in Seon in Fahrtrichtung Beinwil am See bei der Einmündung Talstrasse die mittels Wechselblinker angezeigte bevorstehende Durchfahrt eines Zuges nicht bemerkt und den Bahnübergang befahren hat. Der Beschuldigte hat, nachdem er durch die Achtungssignale des Zuges auf den herannahenden Zug aufmerksam gemacht worden ist, -7-