1. 1.1. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 22. Oktober 2024 verbindlich festgehalten, dass der vorinstanzliche Schuldspruch wegen fahrlässig begangener mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln den Anklagegrundsatz verletze, nachdem der zur Anklage erhobene Strafbefehl vom 22. Januar 2021, auf den sich das Obergericht gestützt habe, dem Beschuldigten eindeutig ein vorsätzliches Handeln vorgeworfen habe und über die Zulassung der von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Vorfragen anlässlich der Berufungsverhandlung vom 8. November 2022 vorgelegten ergänzten Anklageschrift, die dem Beschuldigten auch eine fahrlässige grobe Verletzung der Verkehrsregeln zur Last lege, nicht