2. Eine durch den Beschuldigten gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Urteil 7B_286/2022 vom 22. Oktober 2024 teilweise gut, hob das Urteil des Obergerichts vom 8. November 2022 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an das Obergericht zurück.